Bei der
Schimmelpilzsanierung sind insbesondere folgende Kriterienpunkte zu
beachten:
1. Die Ursachen des Feuchteschadens müssen vor Sanierungsbeginn hinreichend
beseitigt werden. Der Sanierungsbereich muss trocken sein.
2. Die Regeln
des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (insbesondere über die Verwendung von Atemschutz
/ mindestens tragen von P2-, FFP2-Masken, staubdichte Anzüge mit Kapuze) sind
zu beachten. Abfälle sind fachgerecht zu entsorgen.
3. Der
Sanierungsbereich (sog. Schwarzbereich) ist zur Verhinderung der Kontamination
von Einrichtungsgegenständen freizuräumen und gegen angrenzende Bereiche
hinreichend derart staubdicht abzuschotten (reißfeste Folie auf
Ständerkonstruktion oder Stellwände), dass keine Verschleppung von
Schimmelpilzsporen aus dem Sanierungsbereich erfolgen kann. Einhausungen sind
in Bereichen, in denen mit einer Sporenfreisetzung durch schimmelpilzbelastete
Materialien zu rechnen ist, gegen nicht von der Sanierung betroffene Bereiche,
in denen es zu keinen Verschleppungseffekten kommen soll, vorzunehmen.
Vorzugsweise sollte ein Zu- bzw. Abgang über Aussenbereiche geschaffen werden.
Teppichböden sind vorsorglich mit reissfester Folie staubdicht abzukleben. Der
Zu- und Abgang zu nicht von der Sanierung betroffenen Bereichen (sog.
Weissbereiche) sollte über Schleusen erfolgen. Die Schaffung eines Unterdruckes
im Sanierungsbereich sollte in Erwägung gezogen werden. Alle von Schimmelpilz
befallenen Materialien, die aus dem Sanierungsbereich verbracht werden sollen,
sollten vorsorglich in verschliessbaren Behältnissen (reißfeste Säcke oder verschließbare
Tonnen) verbracht werden.
4. Befallene
Bereiche müssen entfernt und beseitigt werden, da von einem Mycelwachstum in
tieferliegende Bereiche auszugehen ist. Dies gilt explizit auch für Mauerputz,
der häufig von Schimmelpilzmycel durchsetzt ist. Ein bloßes Überstreichen oder
eine oberflächliche fungizide Ausrüstung befallener Bereiche stellen keine
hinreichende Sanierungmethode dar und werden zu einem späteren Zeitpunkt bei
Feuchteeinwirkung zu einem erneuten Befall führen.
5. Der
Sanierungsbereich ist nach Beendigung der Arbeiten hinreichend zu reinigen
(zweimaliges Absaugen der Raumoberflächen mit K1- bzw. H-Sauger) und zu
desinfizieren (Absprühen mit 80-%iger Alkohol bei Beachtung des
Explosionsschutzes). Eine Grundbehandlung mineralischer Untergründe mir
Wasserglaslösung ist zur pilzhemmenden Wirkung in Erwägung zu ziehen. Vom
Einsatz von fungiziden Schutzausrüstungen auch ehemals pilzbelasteter Bereiche
ist aufgrund ihres häufig gesundheitsgefährdenden Potentials gutachtlicherseits
eher abzuraten.
6. Nach
Beendigung der Sanierungsarbeiten und vor Einbringung neuer Baustoffe ist die
Durchführung von Erfolgskontrollmessungen (Raumluft- und Oberflächenanalysen)
anzuraten, um den Sanierungserfolg und die hinreichende Reinigung des
Sanierungsbereiches zu überprüfen. Der rein optisch nicht erkennbare
potentielle Verbleib von Restsporen würde zu Verschleppungseffekten und
entsprechenden Sekundärkontaminationen führen.
7. Der Wiederaufbau ehemals belasteter Oberflächen sollte vorzugsweise mit mineralischen Putzen und Silikatfarben erfolgen, um durch deren einen hohen pH-Wert einen relativ pilzwidrigen Untergrund zu schaffen.
Erfolgskontrolle von Schimmelpilz-Sanierungen
Für die Kontrolle, ob eine Schimmelpilzsanierung erfolgreich durchgeführt wurde, bieten sich folgende Möglichkeiten an:
· Abklatschproben an sanierten Stellen, die von Schimmelpilzen befallen waren
· Luftkeimmessung auf Schimmelpilzsporen