Kriterien für eine Sanierung

Kriterien für eine Sanierung


Bei der Schimmelpilzsanierung sind insbesondere folgende Kriterienpunkte zu beachten:    

1. Die Ursachen des Feuchteschadens müssen vor Sanierungsbeginn hinreichend beseitigt werden. Der Sanierungsbereich muss trocken sein.

2. Die Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (insbesondere über die Verwendung von Atemschutz / mindestens tragen von P2-, FFP2-Masken, staubdichte Anzüge mit Kapuze) sind zu beachten. Abfälle sind fachgerecht zu entsorgen.

3. Der Sanierungsbereich (sog. Schwarzbereich) ist zur Verhinderung der Kontamination von Einrichtungsgegenständen freizuräumen und gegen angrenzende Bereiche hinreichend derart staubdicht abzuschotten (reißfeste Folie auf Ständerkonstruktion oder Stellwände), dass keine Verschleppung von Schimmelpilzsporen aus dem Sanierungsbereich erfolgen kann. Einhausungen sind in Bereichen, in denen mit einer Sporenfreisetzung durch schimmelpilzbelastete Materialien zu rechnen ist, gegen nicht von der Sanierung betroffene Bereiche, in denen es zu keinen Verschleppungseffekten kommen soll, vorzunehmen. Vorzugsweise sollte ein Zu- bzw. Abgang über Aussenbereiche geschaffen werden. Teppichböden sind vorsorglich mit reissfester Folie staubdicht abzukleben. Der Zu- und Abgang zu nicht von der Sanierung betroffenen Bereichen (sog. Weissbereiche) sollte über Schleusen erfolgen. Die Schaffung eines Unterdruckes im Sanierungsbereich sollte in Erwägung gezogen werden. Alle von Schimmelpilz befallenen Materialien, die aus dem Sanierungsbereich verbracht werden sollen, sollten vorsorglich in verschliessbaren Behältnissen (reißfeste Säcke oder verschließbare Tonnen) verbracht werden.

4. Befallene Bereiche müssen entfernt und beseitigt werden, da von einem Mycelwachstum in tieferliegende Bereiche auszugehen ist. Dies gilt explizit auch für Mauerputz, der häufig von Schimmelpilzmycel durchsetzt ist. Ein bloßes Überstreichen oder eine oberflächliche fungizide Ausrüstung befallener Bereiche stellen keine hinreichende Sanierungmethode dar und werden zu einem späteren Zeitpunkt bei Feuchteeinwirkung zu einem erneuten Befall führen.

5. Der Sanierungsbereich ist nach Beendigung der Arbeiten hinreichend zu reinigen (zweimaliges Absaugen der Raumoberflächen mit K1- bzw. H-Sauger) und zu desinfizieren (Absprühen mit 80-%iger Alkohol bei Beachtung des Explosionsschutzes). Eine Grundbehandlung mineralischer Untergründe mir Wasserglaslösung ist zur pilzhemmenden Wirkung in Erwägung zu ziehen. Vom Einsatz von fungiziden Schutzausrüstungen auch ehemals pilzbelasteter Bereiche ist aufgrund ihres häufig gesundheitsgefährdenden Potentials gutachtlicherseits eher abzuraten.

6. Nach Beendigung der Sanierungsarbeiten und vor Einbringung neuer Baustoffe ist die Durchführung von Erfolgskontrollmessungen (Raumluft- und Oberflächenanalysen) anzuraten, um den Sanierungserfolg und die hinreichende Reinigung des Sanierungsbereiches zu überprüfen. Der rein optisch nicht erkennbare potentielle Verbleib von Restsporen würde zu Verschleppungseffekten und entsprechenden Sekundärkontaminationen führen.

7. Der Wiederaufbau ehemals belasteter Oberflächen sollte vorzugsweise mit mineralischen Putzen und Silikatfarben erfolgen, um durch deren einen hohen pH-Wert einen relativ pilzwidrigen Untergrund zu schaffen.


Erfolgskontrolle von Schimmelpilz-Sanierungen

Für die Kontrolle, ob eine Schimmelpilzsanierung erfolgreich durchgeführt wurde, bieten sich folgende Möglichkeiten an:

·         Abklatschproben an sanierten Stellen, die von Schimmelpilzen befallen waren

·         Luftkeimmessung auf Schimmelpilzsporen

Share by: