PAK steht für „Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe“, ein wichtiger Bestandteil interstellarer Materie, der in vielen Gebieten der Milchstrasse und anderen Galaxien nachgewiesen wurde. Sie sind natürlicher Bestandteil von Kohle und Erdöl. PAK entstehen durch unvollständige Verbrennung, der sogenannten Pyrolyse, von organischem Material wie Holz, Kraftstoff usw. als Brandfolgeprodukt. So findet man auch in Tabakrauch, gegrilltem und gebratenem Fleisch, Tee und Kaffee oder an verkehrsreichen Strassen Spuren von PAK. Die meisten PAK-Verbindungen entstehen durch industrielle Prozesse, aber auch natürliche Prozesse wie Waldbrände können dafür verantwortlich sein. Nur wenige PAK-Einzelverbindungen werden gezielt hergestellt.
Quellen und Verwendung von PAK-haltigen Materialien
Der bekannteste und auch problematischste Schadstoff mit hohen Anteilen an PAK ist Teer, der z.B. bei der Verkokung von Steinkohle entsteht. Teerprodukte wurden
vielfältig verwendet. So z.B. bis in den siebziger Jahren Teerpappe und teergebundener Asphalt im Strassenbau, Dachpappen im Dachbereich oder teergebundene Korkdämmungen zur Wärmedämmung von
Kühlräumen. Bis Ende der sechziger Jahre wurden Pech, Bitumen und teerhaltigen Klebstoffe für eine Vielzahl von Anwendungen, wie z.B. zum Verkleben von Parkett- oder Holzpflaster verwendet. Noch bis
in die neunziger Jahre wurden Telegrafenmasten oder Eisenbahnschwellen mit Teerimprägnierungen behandelt. Einzelne PAK-Verbindungen werden in der chemischen Industrie gezielt hergestellt. Diese
dienen als Zwischenprodukt für Insektizide, Kosmetikzusätze oder Weichmacher. Auch sind PAK natürlicher Bestandteil von Weichmacherölen auf Mineralölbasis, die z. B. in Kautschukprodukten wie
Autoreifen und andere Gummiprodukte verwendet werden.
Vorsichtsmassnahmen
Für PAK-belastete Bauschadstoffe gilt es, bei einer Sanierung die Freisetzung von PAK zu verhindern und während der Sanierungsarbeiten entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen, analog der Asbestsanierung. Bei einer Sanierung von PAK-haltigen Substanzen muss mit einer erhöhten Freisetzung von PAK-Partikeln gerechnet werden.
Gesetzliche Grundlagen
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmer/innen. Für die schweizerische Gesetzgebung bezüglich Grenzwerte bei Sanierungsarbeiten an den meisten PAK-belasteten Materialien existieren Richtlinien, keine gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte. Es gilt das Minimierungsgebot. Vorsichtsmassnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer/innen während einer Sanierung sind deshalb notwendig und vor Sanierungs- oder Rückbauarbeiten in einem Entsorgungskonzept, analog zu demjenigen für Asbest, festzuhalten. PAK-haltige Abfälle sind als Sonderabfall in speziellen Verbrennungsöfen zu entsorgen, schwach PAK-haltige Abfälle können in der KVA verbrannt werden. Weiter gelten die Bestimmungen der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA).